Das gibt es Neues in der Welt des Straßenverkehrs


  1. Neues Punktesystem

    Im Straßenverkehr werden Autofahrer häufig mit Bußgeldern konfrontiert - ob bei Rot über die Ampel gefahren, die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten oder eine Missachtung der Vorfahrtsregelung - der aktuelle Bußgeldkatalog gibt Aufschluss darüber, mit welchen finanziellen oder strafrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die StVO zu rechnen ist. Die seit dem 1. Mai 2014 geltende Bußgeld-Reform erzeugt nicht nur ein neues Punktesystem, sondern beinhaltet noch viele weitere Änderungen, auf die sich die Verkehrsteilnehmer von nun an einstellen sollten. Dabei haben Verkehrssünder im Allgemeinen mit einem höheren Bußgeld zu rechnen.
    Quelle: http://www.bussgeldkatalog.net
  2. Neue Führerscheine nur noch befristet gültig

    Ab dem 01.01.2013 gelten neu-absolvierte Führerscheine nur für einen Zeitraum von 15 Jahren. Die zugrunde liegende bestandene Prüfungsleistung bleibt rechtskräftig, jedoch muss das Dokument aufgrund des Passbilds und eventuellen Namensänderungen erneuert und verlängert werden.
  3. Neue Fahrzeugklasse AM

    Die Klassen M und S umfassten auch zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraft-Fahrzeuge mit einger Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, 50 ccm Hubraum oder einer Leistung von bis zu 4 kW. Diese werden nun gesondert in der neuen Fahrzeugklasse AM geführt.
  4. Motorradbestimmungen A1

    Die bisher erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h wird ersetzt durch das Leistungsgewicht, das max. 0,1 kW/kg betragen darf.
  5. Trikes-Regelung

    Das Fahren mitTrikes verlangt zukünftig einen Motorradführerschein. Inhaber eines "alten" Auto-Führerscheins können diese jedoch weiter fahren.
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